Das Patronat
Das Kirchenpatronat (lat. ius patronatus) ist die Schirmherrschaft eines Landes- oder Grundherrn (auch einer Gebietskörperschaft) über eine Kirche, die auf seinem Gebiet liegt.
Patron ist die aus dem Lateinischen übernommene Entsprechung für Kirchherr (auch Kilchherr im Schweizer Sprachraum). Unter einem Kirchenpatronat versteht man allgemein eine Rechtsbeziehung zwischen einer Kirchengemeinde und ihrem Patron. Je nach rechtlicher Ausgestaltung kann ein Patronat von einer weiblichen oder männlichen Person wahrgenommen werden, die eine besondere Verantwortung für eine Kirche übernimmt; sei es in Form eines regelmäßig zu zahlenden Beitrages oder in Form einer Baulastverpflichtung.