1544 - Vertrag zwischen Altstadt und Franziskanern

Nachdem das Kloster von Kurfürst Joachim II. aufgehoben wurde, mussten 1544 die noch dort lebenden Franziskanermönche einem Vertrag mit dem altstädtischen Rat zustimmen, um weiter dort wohnen zu dürfen. Es wurde ein städtisches Hospital eingerichtet, die Mönche durften keine Messfeiern nach katholischem Ritus in der Kirche mehr durchführen und keine Novizen mehr aufnehmen, dafür wurde den Franziskanern lebenslanges Wohnrecht im Kloster garantiert. Kloster und Klostergebäude gingen 1570 in das Eigentum der Altstadt über.