1521 - Verbrennung der Lutherschriften
Luthers Schriften wurden auf den Marktplätzen der Neustadt und der Altstadt auf Veranlassung des Kurfürsten Joachim I. verbrannt.
Kurfürst Joachim I. verfügte, dass die beiden Städte Brandenburg, die Altstadt und die Neustadt, den Ehrentitel "Chur- und Hauptstadt" tragen dürfe. In dieser Verfügung (Joachimica) wird die Rangordnung der märkischen Städte bei offiziellen Anlässen am Hofe des Kurfürsten und auf Kriegszügen festgelegt. Bereits 1501 hatte der Kurfürst verordnet, dass die Städte Brandenburg (Altstadt und Neustadt) auf den Landtagen den Vorsitz haben sollen, wodurch es bis 1840 bei Erbhuldigungen immer wieder zu Rangstreitigkeiten mit Berlin kam.